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BGH, 25.02.2021 - 1 StR 483/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 184b Abs. 3 Alternative 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Teilbegründetheit einer Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Schriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Teilbegründetheit einer Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Schriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.07.2020 - 180 Js 35258/16
- BGH, 25.02.2021 - 1 StR 483/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer …
Auszug aus BGH, 25.02.2021 - 1 StR 483/20
"Im Fall der Tat 48 hat bei der Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Schriften (§ 184b Abs. 3 Alternative 2 StGB) jedoch der Zusatz 'in zwei tateinheitlichen Fällen' zu entfallen, weil es sich ob des zeitgleichen Besitzes der beiden Datenspeicher mit den darauf gespeicherten Dateien kinderpornographischen Inhalts am 13. Mai 2019 um eine einheitliche Tat handelt' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18 Rn. 16; hierzu auch BGH…, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17 Rn. 23 mwN). - BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung: …
Auszug aus BGH, 25.02.2021 - 1 StR 483/20
"Im Fall der Tat 48 hat bei der Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Schriften (§ 184b Abs. 3 Alternative 2 StGB) jedoch der Zusatz 'in zwei tateinheitlichen Fällen' zu entfallen, weil es sich ob des zeitgleichen Besitzes der beiden Datenspeicher mit den darauf gespeicherten Dateien kinderpornographischen Inhalts am 13. Mai 2019 um eine einheitliche Tat handelt' (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18 Rn. 16; hierzu auch BGH, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17 Rn. 23 mwN).